Satzung der ESG Oldenburg

Verabschiedet von der Gemeindevollversammlung am 20.1.99, geändert am 26.1.2011

 
 

Präambel

Die ESG ist Gemeinde Jesu Christi an der Hochschule. Sie orientiert sich an der befreienden Botschaft der Bibel. In ihr wird erzählt von der Befreiungsgeschichte Gottes mit seinem Volk und dem solidarischen Handeln und Reden Jesu, seiner Hinrichtung und seiner Auferstehung. Daraus entsteht die Hoffnung auf die endgültige Befreiung der Schöpfung. Deshalb setzt sich die ESG kritisch mit der christlichen Tradition und der Gegenwart auseinander.

In diesem Geiste steht sie auf gegen den Tod, engagiert sich für Gerechtigkeit, Frieden und Bewahrung der Schöpfung. Die fächerübergreifende Auseinandersetzung mit hochschulpolitischen und wissenschaftsethischen Themen ist ein wichtiger Teil ihrer Arbeit. Die ESG zeigt sich solidarisch mit allen Formen des Widerstandes gegen Unterdrückung, wie etwa rassistisches, antisemitisches und sexistisches Denken und Handeln, wie es durch bestehende Herrschaftsstrukturen hervorgerufen wird. Sie setzt sich ein gegen Militarisierung, wirtschaftliche Ausbeutung und Zerstörung der Lebensgrundlagen und engagiert sich für Menschenrechte, Solidarität und Selbstbestimmung in Hochschule, Kirche und Gesellschaft. Sie unterstützt die Forderung der Armen und Unterdrückten nach Befreiung und Gerechtigkeit.

Die ESG ist eine ökumenische Gemeinde, das heißt, sie sucht auf dem Weg des ökumenischen Lernens die Begegnung der Kulturen, Religionen und Konfessionen. Sie ist offen für alle, die mit ihr an der Verwirklichung ihrer Ziele arbeiten. Die Arbeit der ESG wird von ihren Mitgliedern gestaltet.
 

 

 

Artikel 1           Struktur

1.  Die Evangelische StudentInnengemeinde ist eine Funktionsgemeinde im Rahmen der evangelisch-lutherischen Landeskirche zu Oldenburg. Sie hat ihren Sitz im Quellenweg 55/55a in Oldenburg (Oldb).

2.  Die ESG ist Teil der Evangelischen StudentInnengemeinde in der Bundesrepublik Deutschland und übernimmt als solcher Verantwortung für deren Arbeit.

3.  Die ESG Oldenburg ordnet und verwaltet ihre Angelegenheiten im Rahmen des kirchlichen Rechts in eigener Verantwortung.
 

 

 

Artikel 2          Mitgliedschaft

1.  Die ESG Oldenburg versteht sich als offene Gemeinde, die alle StudentInnen, unabhängig ihrer kirchlichen, religiösen, sozialen oder weltanschaulichen Herkunft, zur Mitgestaltung einlädt.

2.  Stimmberechtigtes und wählbares Mitglied der ESG Oldenburg ist jedeR, der/die diese mitgestaltet, die Satzung anerkennt und bereit ist im Sinne der Präambel Verantwortung für die Gemeinde zu übernehmen.
 

 

 

Artikel 3          Gemeinde

1.  Organe der Evangelischen StudentInnengemeinde Oldenburg sind die Gemeindevollversammlung und das Team.

2.  Der Pfarrer/die Pfarrerin der Evangelischen StudentInnengemeinde Oldenburg trägt die ihm/ihr mit der Ordination übertragene Verantwortung für den Dienst in der StudentInnengemeinde

3.  Die inhaltliche Arbeit der ESG Oldenburg wird von ihren Mitgliedern gestaltet. Diese sollen durch alle Gremien der ESG Oldenburg in ihrer Arbeit gestützt und gefördert werden.
 

 

 

Artikel 4          Gemeindevollversammlung (GVV)

1.    Die GVV ist die Versammlung aller nach Art.2 Ziff.2 berechtigten Mitglieder. Sie ist das höchste beschlußfassende Gremium der Evangelischen StudentInnengemeinde Oldenburg.

2.    Sie berät und beschließt im Rahmen der Satzung über die Angelegenheiten der Gemeinde und gibt sich ein Geschäftsordnung.

3.    Die GVV hat insbesondere folgende Aufgaben:

3.1. Sie reflektiert die Arbeit der ESG und entwickelt daraus folgernd weitere Perspektiven

3.2. Sie wählt aus ihrer Mitte ein Team. Wahlmodus und Größe regelte die GO

3.3. Sie unterstützt das Team in dessen Vertretungsfunktion.

3.4. Sie nimmt den Rechenschaftsbericht des Teams entgegen.

3.5. Sie bestimmt durch geheime Wahl, wer der Kirchenleitung zur Besetzung der Pfarrstelle vorgeschlagen werden soll.

3.6. Sie wählt im Einvernehmen mit StudentInnenpfarrerIn und Team die hauptamtlichen MitarbeiterInnen.

4.  Die GVV kann zur Unterstützung bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben Arbeitsausschüsse einsetzen (z.B. einen Ausschuß zur Besetzung von Stellen).

5.  Die GVV überprüft zu Beginn ihrer Sitzung die Stimmberechtigung. Näheres regelt die GO.

6.  Eine ordentliche GVV wird einmal im Semester, ca. 4 Wochen vor Ende der Vorlesungszeit durch das Team einberufen. Es besteht die Möglichkeit eine außerordentliche GVV einzuberufen. Näheres regelt die GO.

7.  Der/die StudentInnenpfarrerIn und die anderen hauptamtlichen MitarbeiterInnen nehmen an den GVVs mit beratender Stimme teil. Der/die StudentInnenpfarrerIn ist jederzeit zu hören.
 

 

 

Artikel 5          Team

1.  Das Team ist ein mehrheitlich studentisches Organ der ESG Oldenburg. Zwischen den Sitzungen der GVV führt das Team die Geschäfte der ESG und vertritt die ESG nach außen. Es kann sich eine Geschäftsordnung (GO) geben. Die jeweils amtierenden Teammitglieder bleiben im Amt, bis Nachfolger gewählt sind.

2.  Das Team setzt sich zusammen aus den auf der GVV gewählten studentischen VertreterInnen, den hauptamtlichen MitarbeiterInnen und dem/der StudentInnenpfarrerIn. Die Abstimmungsmodalitäten regelt die GO.

3.  Das Team arbeitet im Konsensprinzip, d.h. allen Mitgliedern wird auferlegt, sich stets um einen Konsens in den Entscheidungsprozessen zu bemühen.

4.  Die Teamsitzungen sind grundsätzlich öffentlich. Das Team muß Sitzungen oder Sitzungsteile für nichtöffentlich erklären sofern Gesetze oder übergeordnete Interessen der Gemeinde dies fordern. Der Ausschluß der Öffentlichkeit ist zu begründen. Über diese Sitzungen oder Sitzungsteile ist ein Ergebnisprotokoll anzufertigen, welches veröffentlicht werden muß.

5. Die Aufgaben des Teams sind unter anderem folgende:

5.1. Koordination der inhaltlichen Arbeit der ESG Oldenburg (z.B. Semesterprogramm, Orientierungswochengestaltung/ErstsemesterInnenarbeit, Öffentlichkeitsarbeit),

5.2. Erstellung und Verabschiedung eines Finanzplans,

5.3. Kontrolle der hauptamtlichen MitarbeiterInnen und des/der StudentInnenpfarrerIn,

5.4. Entsendung von Delegierten in Gremien,

5.5. Vorbereitung der GVV.
 

 

 

Artikel 6          StudentInnenpfarrerIn

1.  Der/die StudentInnenpfarrerIn ist theologischeR LeiterIn der ESG Oldenburg. Er/sie erfüllt seine/ihre Aufgaben in gemeinschaftlicher Verantwortung mit den Mitgliedern der Evangelischen StudentInnengemeinde Oldenburg.

2.  Für die Besetzung der Pfarrstellen gilt folgendes:

2.1. Für das Besetzungsverfahren wird ein von der Kirchenleitung und der ESG Oldenburg paritätisch besetzter Nominierungsausschuß gebildet.

2.2. Freie Stellen werden in Absprache mit dem Team umgehend ausgeschrieben. Die Evangelische StudentInnengemeinde in der Bundesrepublik Deutschland ist zu informieren.

2.3. Die GVV kann dem Nominierungsausschuß weitere Namen nennen.

2.4. Der Nominierungsausschuß erstellt eine Vorschlagsliste mit mehreren geeigneten BewerberInnen und lädt sie zur Vorstellung in die GVV ein.

2.5. Nach Anhörung des Oberkirchenrats präsentiert der Nominierungsausschuß seinen Wahlvorschlag der GVV.

2.6. Die GVV bestimmt durch geheime Wahl, wer der Kirchenleitung zur Besetzung vorgeschlagen werden soll.

2.7. Aufgrund des Votums der GVV erfolgt die Berufung durch die Kirchenleitung.

3.  Der/die StudentInnenpfarrerIn ist Mitglied des Teams.

4.  Er/sie kann an Sitzungen aller Gremien und Arbeitskreise teilnehmen und ist auf Wunsch zu hören.

5.  Er/sie gehört der Studentenpfarrkonferenz (SPK) Bundesrepublik Deutschland und der SPK Niedersachsen an.

6.  Soll einE StudentInnenpfarrerIn versetzt werden, ist die GVV vor der Beschlußfassung zu hören.

7.  Die GVV hat bei schwerwiegenden Meinungsverschiedenheiten mit dem/der StudentInnenpfarrerIn das Recht, sich unmittelbar an den zuständigen Oberkirchenrat zu wenden. Dieser entscheidet mit der GVV, wie weiter zu verfahren ist.

8.  Ist die StudentInnenpfarrstelle nicht mit einem/einer ordinierten Theologen/Theologin besetzt, so gilt diese Ordnung entsprechend.
 

 

 

Artikel 7          Weitere hauptamtliche MitarbeiterInnen

1.  Die hauptamtlichen MitarbeiterInnen unterstützen die Arbeit der ehrenamtlichen MitarbeiterInnen, des Teams und des/der StudentInnenpfarrerIn.

2.  Sie sind Mitglieder des Teams.
 

 

 

Artikel 8          Finanzierung

Die evangelisch lutherische Landeskirche zu Oldenburg stellt die Finanzierung der ESG Oldenburg sicher.
 

 

 

Artikel 9          Satzungsänderungen

Anträge auf Änderung dieser Satzung können von der GVV oder von der Kirchenleitung gestellt werden. Änderungen der Satzung bedürfen der Zustimmung der GVV mit mindestens 2/3 der anwesenden Mitglieder und der Bestätigung durch die Kirchenleitung.
 

 

 

Artikel 10          Inkrafttreten

Die Satzung der ESG Oldenburg tritt nach Zustimmung der GVV und der Bestätigung durch die Kirchenleitung in Kraft.